Erleichterung für Auslandsdeutsche: Beibehaltungsgenehmigung entfällt

In einer wegweisenden Beschlussempfehlung zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts hat der Bundestag am 17. Januar 2024 eine Beschlussempfehlung veröffentlich, welche auch bedeutende Veränderungen für Auslandsdeutsche mit sich bringt. Künftig wird für die Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit keine Beibehaltungsgenehmigung mehr erforderlich sein.

Der entscheidende Schritt zur Abschaffung dieser Regelung erfolgt durch die ersatzlose Streichung des § 25 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG). Bisher sah diese Vorschrift vor, dass Deutsche, die eine ausländische Staatsangehörigkeit annehmen wollen, eine Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit (Beibehaltungsgenehmigung) beantragen mussten.

Der Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts wurde bereits am 23. August 2023 vom Bundeskabinett gebilligt und am 30. November 2023 in erster Lesung im Bundestag behandelt. Nach der Verabschiedung durch den Bundestag wird das Gesetz voraussichtlich im April 2024, drei Monate nach seiner Verkündung, in Kraft treten.

Die Änderung bedeutet nicht nur eine Erleichterung für die Betroffenen, die nun ohne bürokratische Hürden eine andere Staatsangehörigkeit annehmen können, sondern bringt auch administrative Einsparungen mit sich. Das Antragsverfahren zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 25 Absatz 2 StAG entfällt, was einen jährlichen Zeitaufwand von 16.512 Stunden sowie Sachkosten in Höhe von rund 15.700 Euro einspart.

Die Abschaffung des Grundsatzes der Vermeidung der Doppelstaatsangehörigkeit signalisiert einen progressiven Schritt hin zu einer zeitgemäßen und flexibleren Staatsbürgerschaftspolitik in Deutschland. Die Neuregelung trägt dazu bei, den Prozess der Staatsangehörigkeitsannahme für deutsche Bürger zu erleichtern und zeitgemäßer zu gestalten.

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